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In
Kommunen mit mehr als 3500 Einwohnern werden die
Stadtratsmitglieder in allgemeiner, direkter Wahl für die Zeit
von sechs Jahren gewählt.
Wahlverfahren :
1. Wahlgang :
Wenn eine Liste die absolute Mehrheit der abgegebenen
Stimmen erhält (mindestens
50 % der Stimmen plus eine), erhält sie 50 % der Sitze. Die
restlichen Sitze werden auf all diejenigen Listen verteilt (einschließlich
der Mehrheitsliste), die mehr als 5 % der abgegebenen Stimmen
erhalten, und zwar im Verhältnis der Zahl der auf sie
entfallenden Stimmen. Falls
keine absolute Mehrheit erzielt wird, findet ein zweiter
Wahlgang statt.
 Wahlverfahren :
2. Wahlgang : An diesem Wahlgang nehmen nur die Listen
teil, die im ersten Wahlgang mehr als 10 % der Stimmen erhalten
haben. Listen, die zwischen 5 % und 10 % erhalten haben, können
eine Verbindung mit einer Liste eingehen, die mehr als 10 %
erhalten hat. Die Liste, die das beste Ergebnis erzielt, erhält
50 % der Sitze. Die übrigen Sitze werden auf die Listen
verteilt, die mehr als 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten
haben.
Wahl
des Bürgermeisters und der Beigeordneten: Nach seiner Wahl
tritt der Stadtrat so rasch wie möglich zusammen. Er wählt aus
seiner Mitte den Bürgermeister und seine Beigeordneten. Bürgermeister
und Beigeordnete bilden den Magistrat.
| Bürgermeister
und Beigeordnete |
Stadträte |
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