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Personenstandsakten
Die
Personenstandsakten, die sowohl Einzelpersonen als auch
Familien betreffen. wurden abgeschafft. Zum Nachweise
des Personenstands genügt ab sofort die Vorlage des
Originals oder einer gut lesbaren Fotokopie des
Familienbuches, des Personalausweises, des Reisepasses,
des Kriegsveteranenausweises, des Kriegs- oder
Zivilbeschädigtenausweises. |
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Die Wohnsitznachweise wurden
abgeschafft. Die Bürger brauchen keinen
Wohnsitznachweis mehr vorzulegen. Es genügt, wenn sie
gegenüber der anfordernden Verwaltungsstelle ihren
Wohnsitz erklären.
Ausgenommen
ist :
Die
Ausstellung eines sicheren Personalausweises oder eines
Staatsangehörigkeitszertifikats
Die
Ausstellung eines Reise- oder Bewegungstitels (Reisepass,
Ausreise, Bewegungsfreiheit
innerhalb der Republik)
Die
Ausstellung oder Verlängerung einer
Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufnahmebestätigung
Eintragung
in die Wählerlisten
Einschreibung
in Schulen und Universitäten
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Beglaubigungen
Die Beglaubigung von Fotokopien von
Dokumenten ist für alle Vorgänge bei einer französischen
Verwaltung abgeschafft. Ab sofort
genügt eine lesbare Fotokopie des Originaldokuments.
Infolge dessen werden Beglaubigungen
nicht mehr vorgenommen, es sei denn, sie sind für eine
ausländische Verwaltung erforderlich.
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Das
entsprechende Verfahren
Man holt im Rathaus
ein Antragsformular ab.
Man gibt das ausgefüllte
Formular im Rathaus ab und spricht bei der
Stellvertretenden Bürgermeisterin Clara Vandeputte vor.
Sprechzeiten Donnerstag von 10 bis 12 Uhr im Rathaus, in
der letzten Woche des Monats am Mittwoch von 10 bis
11:30 Uhr im Bürgerhaus Emile Luciani.
Bitte den Antrag
nicht direkt an die
HLM-Organisation (HLM=
Habitation à loyer modéré,
sozialer Wohnungsbau, d.Übs.) senden.
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